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Krankenkassen übernehmen Kosten für Dekubitusprävention

Im deutschen Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind medizintechnische Hilfsmittel für die Dekubitusprävention aufgelistet, deren Kosten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen.

Für Hilfs- und Pflegemittel erhielten im Jahr 2017 Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss in Höhe von 8,07 Mrd. Euro.  Das Hilfsmittelangebot umfasst ca. 32.500 Produkte zu den Bandagen, Insulinpumpen, Prothesen, etc. gehören. Für die Dekubitusprävention gibt es eine Auswahl an Frontier Medical Produkten die von Krankenkassen als Hilfsmittel ebenfalls gefördert werden.

Durch das überarbeitete Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis profitieren gesetzliche Krankenkassen -Versicherte von „höherer Produktqualität, haben Zugang zu innovativen Produkten und haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch die Leistungserbringer über bedarfsgerechte und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten“.[1]

 
[1] https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2019/02_PM_2019-02-26_Hilfsmittelversorgung_in_der_GKV.pdf

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